Krankheit Ihres Kinder
In solchen Fällen ist es wichtig, dass Sie uns in der Schule telefonisch am selben Tag -möglichst vor Unterrichtsbeginn – informieren und Ihr Kind entschuldigen. Ein genaueres Nachfragen unsererseits, über die Gründe des Fernbleibens Ihres Kindes, geschieht zum Schutz vor evtl. Ansteckung (siehe Infektionsschutzgesetz). Sollte das Fehlen über einen längeren Zeitraum nötig sein, benachrichtigen Sie bitte auch hierüber die Klassenlehrerin in der Schule.
Erkrankt Ihr Kind in der Schule, so dass es am Unterricht nicht mehr teilnehmen kann, rufen wir Sie an, damit Sie Ihr Kind abholen können. Dazu ist es erforderlich, dass Sie auch bestimmt zu erreichen sind. Bitte geben Sie in der Schule Telefonnummern an, unter denen wir zuverlässig eine Bezugsperson Ihres Kindes erreichen können. Bei Änderungen denken Sie bitte auch daran, uns diese mitzuteilen!
Nach ansteckenden Krankheiten z.B. Windpocken, Streptokokken... dürfen die Kinder nur mit ärztlicher Bescheinigung auf Ansteckungsfreiheit wieder am Unterricht teilnehmen. Eine Ausnahme diesbezüglich möchten wir für den Läusebefall zulassen, da die gesamte Behandlung zur Beseitigung der Nissen mindestens eine Woche dauert. Wir möchten die Kinder nicht so lange vom Unterricht fernhalten. Wir bitten Sie aber noch einmal sehr eindringlich zum Schutze aller in der Schule, die Medikamente mit äußerster Sorgfalt anzuwenden. Bitte beachten Sie die Packungshinweise und die Ratschläge aus der Apotheke. Sollte sich der Kopflausbefall innerhalb der Schülerschaft nicht schnellstens eindämmen lassen, ist das Einfordern ärztlicher Atteste bei den betroffenen Kindern erlaubt und gewünscht. Falls Ihr Kind von Läusen betroffen ist, bitte ich Sie, uns umgehend in der Schule zu informieren.
Informationen zum Umgang mit Infektionen finden Sie unter folgendem Link.